Wahlen
und
Abstimmungen im Kanton Zug

150 Jahre Einwohner­gemeinde Zug

Hinter einer Wahl steckt
viel
mehr als nur ein Stimmzettel.

Vor 150 Jahren brachte die revidierte Kantonsverfassung wesentliche Neuerungen, die bis heute nachwirken: die Niederlassungsfreiheit und das dazugehörige kommunale Stimm- und Wahlrecht für alle Einwohner.

Diese Webseite nimmt Sie mit auf eine Entdeckungstour. Erfahren Sie, wie heute Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Zug organisiert werden.

+4 Jahre

vor Abstimmungssonntag

+4 Jahre
vor Abstimmungssonntag

Die Daten für mögliche eidgenössische Volksabstimmungen legt der Bund bereits Jahre im Voraus fest. Die Stadt orientiert sich an diesen Terminen, kann jedoch auch eigene Daten festlegen.

22.09.2024
24.11.2024
09.02.2025
18.05.2025
28.09.2025
30.11.2025
08.03.2026
14.06.2026
27.09.2026
29.11.2026
28.02.2027
06.06.2027
Wer organisiert die Wahlen?

Die Stadtkanzlei ist das zentrale Sekretariat des Stadtrates und des Grossen Gemeinderates. Sie ist verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen in der Stadt Zug. Dabei überwacht der Stadtschreiber den ganzen Prozess.

4 Jahre

vor Abstimmungssonntag

4 Jahre
vor Abstimmungssonntag

Das Stimmbüro wird alle vier Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Pro Partei, welche im GGR vertreten ist, ist eine Person im Stimmbüro.

Das Stimmbüro wird alle
4 Jahre
neu gewählt.
Das Stimmbüro kontrolliert eine Zählung nochmals.

Am Abstimmungssonntag überwacht das Stimmbüro die Stimmabgabe und ermittelt die Wahl- und Abstimmungsergebnisse.

Mit einer jährlichen Jungbürgerfeier werden alle 18-Jährigen einer Gemeinde feierlich in den Kreis der Stimm- und Wahlberechtigten aufgenommen.

Eine solche Feier fand auch für den Jahrgang 1922 im Jahr 1941 statt: Neben der Ansprache eines Stadtrates gab es die Übergabe diverser Gesetze sowie die Abnahme des «Gelöbnisses für Jungbürger», erst dann ging es zum Abendessen.

«Ich bin während dieser Zeit in den Ferien.»
Werter
Jungbürger!

Halbes Jahr

vor Abstimmungssonntag

Halbes Jahr
vor Abstimmungssonntag

Die Einwohnerdienste sind die Dienststelle mit dem grössten Publikumsverkehr. Eine ihrer Aufgaben ist die Organisation der Wahlen und Abstimmungen. Die Arbeiten dazu beginnen rund ein halbes Jahr vor dem Abstimmungssonntag.

Voraus
denken
gehört dazu.
Grundlage bildet die Bundesverfassung, das Bundesgesetz über die politischen Rechte und das kantonale Wahl- und Abstimmungsgesetz.

8–4 Wochen

vor Abstimmungssonntag

8–4 Wochen
vor Abstimmungssonntag

Der Abstimmungssonntag rückt langsam näher. Bald beginnt der Abstimmungskampf und die Plakate sind an jeder Strassenecke anzutreffen. Bei den Einwohnerdiensten laufen die Vorarbeiten auf Hochtouren…

Heute eine Excel-Liste, umfasste das Stimmregister früher mehrere Bände.

Darin wurde die Nummer der Legitimationskarte vermerkt. Es stand jedoch auch, ob an einer Abstimmung teilgenommen wurde oder nicht (Bild unten).

Jetzt geht's ums
Abstimmen
!

Die Einwohnerdienste senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Das Stimmmaterial wird bei einer Abstimmung in der viertletzten Woche vor dem Abstimmungstag und für Wahlen spätestens in der drittletzten Woche vor dem Wahltag der Stimmbevölkerung zugestellt.

Ab die Post!

Heutzutage kann man brieflich abstimmen. Auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben das Privileg, ihre Stimme für eidgenössische Wahlen und Abstimmungen abzugeben.

Neben den offiziellen Stimmcouverts flattert auch so manche politische Wahl- oder Abstimmungswerbung ins Haus. Bei Wahlen organisiert die Stadt einen gemeinsamen Versand und bezeichnete diesen lange als «Wahlpropaganda».

Schilder
wald

4–0 Wochen

vor Abstimmungssonntag

4–0 Wochen
vor Abstimmungssonntag

Noch 4 Wochen. Der Abstimmungskampf ist im vollen Gange. Kaum sind die Abstimmungsunterlagen gedruckt und verschickt, kommen bereits die ersten Kuverts zurück. Ein Grossteil der Stimmberechtigten sendet ihre Unterlagen bis zum Abstimmungssonntag zurück.

1935
1921
Wahlinformation der Sozialdemokratischen Partei
Wahlinformation der Freisinnig- demokratischen Partei
1924
Volksinitiative zur «Bekämpfung der Wirtschaftskrise»
1935
Ermutigung zur JA-Stimme,
vom Einwohnerrat Walchwil
1950
Nur
1 bis 2
Prozent
stimmen noch an der Urne ab.
Burgbachsaal

Bereits ab 1875 stand die Urne im Burgbach. Mit wenigen Ausnahmen blieb sie die einzige Möglichkeit der Stimmabgabe (um 1900 gab es auch eine Urne am Bahnhof Zug, diese war jedoch nur für die Angestellten der Bahn vorgesehen). Ab 1969 kamen Nebenurnen in den Schulhäusern Guthirt, Letzi und Oberwil sowie dem Wartesaal der Zugerberg Bahnen hinzu. Später auch im Herti und in der Riedmatt. Mit der Zunahme der brieflichen Stimmabgabe (und der kostenlosen Rücksendung) verloren die Nebenurnen aber an Bedeutung.

Heutige Standorte

Vorurne

Stadthaus, Gubelstrasse 22: Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag

Haupturne

Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntagvormittag am Abstimmungssonntag

Frühere Standorte ab 1969:

Nebenurnen
  • Guthirt (Bibliothek)
  • Herti (Alterszentrum)
  • Riedmatt (Kleinschulhaus)
  • Oberwil (Pavillon)
  • Zugerberg (Wartesaal ZBB)
Haupturne
  • Burgbach (Schulhaus)
Dutzende
Personen
helfen mit.
Vorbereitung der Arbeitsplätze in der «Dreifachturnhalle» für den «Super Sunday»
Nur Abstimmungshelferinnen und Abstimmungshelfer haben Zutritt

Sonntag

Tag der Entscheidung

Sonntag
Tag der Entscheidung

Der Abstimmungssonntag ist da. Die Haupturne ist von 9-12 Uhr im Burgbachsaal geöffnet.

Auf geht’s…
Haupturne

Zwei gewählte Personen vom Stimmbüro und eine Vertreterin der Einwohnerkontrolle kontrollieren vor Ort den Stimmrechtsausweis. Stimmzettel sind einzeln abzugeben, werden auf der Rückseite gestempelt und lose in die Urne geworfen.

Bis 12 Uhr kann der Stimmzettel noch abgegeben werden. Anschliessend werden auch diese Stimmen ausgezählt. Die Auszählung der brieflichen Stimmen läuft bereits in vollen Zügen.

Auszählung, 1994
Auszählung, 2024
1.

Am Abstimmungssonntag werden alle brieflichen Stimmcouverts durch die Abstimmungshelferinnen und Abstimmungshelfer (Gruppe 1) geöffnet. Sie kontrollieren, ob der Stimmrechtsausweis von der Stadt Zug und unterschrieben ist. Die Stimmzettel müssen im verschlossenen grünen Stimmzettelcouvert sein. Trifft etwas davon nicht zu, ist alles ungültig.

Wenn alles in Ordnung ist, werden die Stimmrechtsausweise und die grünen (noch verschlossenen) Stimmzettelcouverts getrennt.

Stimmgeheimnis wird gewahrt

kontrollieren

2.

Die Abstimmungshelferinnen und Abstimmungshelfer (Gruppe 2) öffnen die grünen Stimmzettelcouverts und ordnen diese je Vorlage einem Stapel zu. Weiss ist eidgenössisch, grün kantonal und gelb städtisch. Die Stimmzettel werden anschliessend gelocht, diese Markierung dient der Gültigkeit für die Auszählung.

zuordnen
3.

Die Stimmzettel werden anschliessend von den Abstimmungshelferinnen und Abstimmungshelfer (Gruppe 3) fein sortiert (ja, nein, leer).

sortieren
ja
nein
leer
4.

Die Stimmzettel werden maschinell gezählt und in 100er Bündel für die Schlusszählung bereit gelegt.

auszählen
Sortierte 100er Bündel
5.

Nach der maschinellen Auszählung macht der Stadtschreiber und das Stimmbüro noch einige Stichproben.

Schlussendlich wird das ermittelte Abstimmungsresultat dem Kanton übermittelt. Erst wenn der Kanton das OK gibt, gilt das Auszählen als beendet.

übermitteln

Wahlen vs. Abstimmungen

Bei Abstimmungen werden nur die «Ja» oder «Nein»-Stimmen gezählt. Bei Wahlen müssen die Stimmanteile der einzelnen Personen wie auch der Listen in ein EDV-System eingegeben werden. Dadurch wird der Wahlzettel digital nachgebildet. So lässt sich anschliessend die Sitzverteilung bestimmen.

§23 Alle haben drei
Wünsche
frei

Bald schon haben Sie wieder drei Wünsche frei. Nutzen Sie Ihre Stimme auf kommunaler, kantonaler oder eidgenössische Ebene!

Weiterführende Informationen zum Jubiläum und zu Veranstaltungen unter www.stadtarchivzug.ch